Was bedeuten geltende behördliche Reisebeschränkungen für eine Buchung?
- Falls die Vermietung wegen eines behördlichen Beherbergungsverbots nicht möglich sein sollte, erhalten Sie geleistete Mietzahlungen zurück oder können wahlweise kostenlos umbuchen. Das Risiko für einen solchen Fall liegt bei uns als Vermieter.
- Falls wegen behördlicher Reisebeschränkungen eine Anreise nicht möglich sein sollte, erhalten Sie geleistete Mietzahlungen zurück oder können wahlweise kostenlos umbuchen. Das Risiko für einen solchen Fall liegt bei uns als Vermieter.
- Falls wegen persönlicher, behördlicher Auflagen (z.B. Quarantäneanordnung) ein Aufenthalt nicht möglich ist, liegt dieses im Risiko des Mieters. Es gelten in einem solchen Fall unsere normalen Stornobedingungen.
- Das Haus kann im Rahmen der zum Mietzeitpunkt geltenden behördlichen Vorgaben genutzt werden. Falls es z.B. Einschränkungen der max. Personenanzahl (Kontaktbeschränkungen) oder behördlich geforderte Nachweise (z.B. Impfnachweis, negativer Corona-Test) gibt, ist dieses vom Mieter zu beachten. Hier liegt das Risiko beim Mieter. Es gelten dann unsere normalen Stornobedingungen.